Polizei Berlin gibt ihren Beamten Sprachtipps

2023-01-05 18:15:56 By : Ms. Kelly ZHU

Wie sollen Polizisten mit den Menschen in der Hauptstadt reden und schreiben? Einen Leitfaden dafür hat die Behörde jetzt im Intranet veröffentlicht. Erstellt wurde er im Landeskriminalamt (LKA), von der Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Die 29 Seiten geben „Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch“. Denn: Es bestehen mitunter „Unsicherheiten“ welche Begriffe und Formulierungen angemessen sind. Wer als Beamter diskriminierungssensibel sprechen und schreiben möchte, sollte eine Sprache wählen, „die nicht von der Mehrheitsbevölkerung vorgegeben wird, sondern von den Betroffenen selbst“, heißt es im Vorwort.

Von Flüchtlingen sollte demnach nicht mehr gesprochen werden. „Alternativ können Begriffe wie geflüchtete, schutzsuchende oder geschützte Personen verwendet werden, noch besser: geflüchtete Menschen, schutzsuchende Menschen etc.“ Das Wort „Asylant“ sei zu stark „negativ konnotiert“. „Deutlicher sind die Bezeichnungen Asylsuchende bzw. asylsuchende Menschen oder Schutzsuchende.“

„Von der Nutzung anderer Begriffe wird klar abgeraten“, heißt es in der Unterlage. Auch Wörter wie geistig behindert, taubstumm, Kopftuchträgerin, Rasse oder auch Zwitter sollten nicht verwendet werden. So ist für die Bezeichnung dunkelhäutig oder farbig beispielsweise der Begriff schwarze Person angeraten.

Im Umgang mit Antisemitismus wird empfohlen: „Bevorzugen Sie den hebräischen Begriff Shoa (auch Shoah, Schoa oder Schoah [anstatt Holocaust]), der für ‚Katastrophe’ steht.“

Unsicherheiten gibt es offensichtlich auch im Umgang mit „geschlechtlichen Identitäten“. Der Rat aus dem LKA: „Elementar ist es, aufmerksam zuzuhören und wahrzunehmen, wie sich die betreffende Person selbst bezeichnet. Diese Selbstbezeichnung sowie das selbstgewählte Pronomen sind in jedem Fall zu achten und nicht zu hinterfragen.“

Auf Wunsch sei bei diversen Personen „auf das Pronomen zu verzichten und eine neutrale Ansprache zu wählen (z. B. Guten Tag Max Mustermann).“

Eine fehlende oder falsche Ansprache – gerade für Opfer von Hasskriminalität – könne eine weitere Form der Diskriminierung darstellen. „Deshalb wird seitens LKA in diesem Kontext eine alle Geschlechter inkludierende Schreibweise mit Genderdoppelpunkt (z. B. Bürger:innen) empfohlen“, heißt es im LKA-Leitfaden.